Bauwerksabdichtungen - Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung

The document specifies the requirements on  waterproofing of buildings. It gives details about the  design and execution of waterproofings against  non-pressing water.

Tesnjenje objektov – 5. del: Tesnjenje pred nepritiskajočo vodo na stropne površine in v mokrih prostorih - Dimenzioniranje in izvedba

General Information

Status
Withdrawn
Withdrawal Date
14-Nov-2012
Technical Committee
Current Stage
9200 - Izvirni SIST/ privzeti tuji dokument - Razveljavitev (Local Project)
Start Date
13-Nov-2012
Due Date
06-Dec-2012
Completion Date
15-Nov-2012
Ref Project

Relations

Effective Date
01-Dec-2012

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Standard + National Annex and/or Foreword
DIN 18195-5:2006
Foreword and/or annex in Slovenian language, body of the standard in German language
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DEUTSCHE NORM August 2000
Bauwerksabdichtungen
{
Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf
Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung und Ausführung 18195-5
Ersatz für DIN 18195-5:1984-02
ICS 91.100.50; 91.120.30
Water-proofing of buildings – Part 5: Water-proofing against non-pressing
water on floors and in wet areas, design and execution
Étanchéité d'ouvrage – Partie 5: Étanchéité contre d'eau non pressant sur
planchers et dans les blocs-bains, dimensionnement et exécution
Inhalt
Seite
Vorwort . 1
1 Anwendungsbereich . 2
2 Normative Verweisungen . 2
3 Definitionen . 3
4 Stoffe . 3
5 Anforderungen . 3
6 Bauliche Erfordernisse . 3
7 Arten der Beanspruchung . 4
8 Ausführung . 4
Vorwort
Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss „Bauwerksabdichtungen“ erarbeitet. Die Normen der Reihe
DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ wurden erstmals 1983 herausgegeben. Bei der nunmehr vorgenommenen
Überarbeitung wurde die Norm in einer ersten Stufe an die wesentliche Entwicklung im Bereich der
Bauwerksabdichtungen angepasst. Die weitere Vorgehensweise bei der Überarbeitung der Normenreihe
DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ hat der Arbeitsausschuss wie folgt beschlossen:
Nach Veröffentlichung von DIN 18195 Teile 1 bis 6 sind zwei Überarbeitungsphasen vorgesehen:
In der ersten Phase werden die Teile 8 bis 10 an die geänderten Teile 1 bis 6 angeglichen. Der Teil 7 bedarf
einer umfangreichen Änderung, die für die zweite Phase vorgesehen ist.
In der zweiten Phase werden alle 10 Teile der Norm grundlegend überarbeitet, dabei soll auch über
Festlegungen für Abdichtungen mit bisher nicht in die Normenreihe aufgenommenen Produkten, wie z. B.
mineralischen Dichtungsschlämmen, Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen sowie weiteren Kunststoff-
Dichtungsbahnen mit oder ohne Selbstklebeschicht beraten werden. Hierzu werden Kriterien zur Aufnahme
dieser Produkte in die Normenreihe DIN 18195 vom Arbeitsausschuss aufgestellt.
DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ besteht aus:
– Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten
– Teil 2: Stoffe
– Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
– Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser
an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung
– Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung
und Ausführung
– Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung
und Ausführung
– Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung
– Teil 8: Abdichtungen über Bewegungsfugen
– Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse
– Teil 10: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen
Fortsetzung Seite 2 bis 8
Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
© DIN Deutsches Institut für Normung e.V. ⋅ Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, Ref. Nr. DIN 18195-5 : 2000-08
nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet. Preisgr. 06 Vertr.-Nr. 0006
Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
NormCD - Stand 2005-03

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Seite 2
DIN 18195-5 : 2000-08
Änderungen
Gegenüber DIN 18195-5:1984-02 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Die Norm wurde redaktionell überarbeitet.
b) Die Beschreibung der Abdichtungsbauweisen wurde an die geänderte Liste der Werkstoffe in DIN 18195-2
angepasst.
c) Der Anwendungsbereich und die Beanspruchungsarten wurden präzisiert.
Frühere Ausgaben
DIN 4122: 1968-07, 1978-03
DIN 18195-5: 1983-08, 1984-02
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Norm gilt für die Abdichtung horizontaler und geneigter Flächen im Freien und im Erdreich, sowie der
Wand- und Bodenflächen in Nassräumen mit Bitumenbahnen und -massen, Kunststoff- und Elastomer-
Dichtungsbahnen, Metallbändern, Asphaltmastix, kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen und den für
ihren Einbau erforderlichen Werkstoffen nach DIN 18195-2 gegen nichtdrückendes Wasser, d. h. gegen Wasser in
tropfbar flüssiger Form, z. B. Niederschlags-, Sicker- oder Brauchwasser, das auf die Abdichtung keinen oder nur
einen geringfügigen hydrostatischen Druck ausübt.
In diesem Sinne gilt die Norm auch für die Abdichtung unter intensiv begrünten Bauwerksflächen mit einer
Anstaubewässerung bis 100 mm Höhe, wenn die Ausführung der Abdichtung und ihrer Anschlüsse der dabei
gegebenen besonderen Wasserbeanspruchung Rechnung trägt.
1.2 Diese Norm gilt nicht für
– die Abdichtung von nicht genutzten und von extensiv begrünten Dachflächen (siehe DIN 18531),
– die Abdichtung von Fahrbahnen, die zu öffentlichen Straßen oder zu Schienenwegen gehören, z. B. Fahr-
bahntafeln,
– die Abdichtung von Deponien, Erdbauwerken und bergmännisch erstellten Tunnel.
– nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können
hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden.
– Bauteile, die so wasserundurchlässig sind, dass die Dauerhaftigkeit des Bauteils und die Nutzbarkeit des
Bauwerks ohne weitere Abdichtung im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für
Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton.
2 Normative Verweisungen
Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese
normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend
aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur
zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt
die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation.
DIN 1055-3
Lastannahmen für Bauten – Teil 3: Verkehrslasten
DIN 18195-1
Bauwerksabdichtungen – Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten
DIN 18195-2
Bauwerksabdichtungen – Teil 2: Stoffe
DIN 18195-3
Bauwerksabdichtungen – Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
DIN 18195-6
Bauwerksabdichtungen – Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes
Sickerwasser, Bemessung und Ausführung
DIN 18195-8
Bauwerksabdichtungen – Teil 8: Abdichtungen über Bewegungsfugen
DIN 18195-9
Bauwerksabdichtungen – Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse
DIN 18195-10
Bauwerksabdichtungen – Teil 10: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen
NormCD - Stand 2005-03

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Seite 3
DIN 18195-5 : 2000-08
DIN 18531
Dachabdichtungen – Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze
ZTV-BEL-B 1
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für das Herstellen von Brückenbelägen auf Beton –
Teil 1: Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn
3 Definitionen
Für die Anwendung dieser Norm gelten die Definitionen nach DIN 18195-1.
4 Stoffe
Für die Abdichtung gegen nichtdrückendes Wasser sind nach Maßgabe des Abschnitts 8 Werkstoffe nach
DIN 18195-2 zu verwenden.
5 Anforderungen
5.1 Abdichtungen nach dieser Norm müssen Bauwerke oder Bauteile gegen nichtdrückendes Wasser schützen und
gegen natürliche oder durch Lösungen aus Beton oder Mörtel entstandene Wässer und in Pfützen stehendes
Wasser unempfindlich sein. Sind besondere chemische Beanspruchungen durch das einwirkende Wasser zu
erwarten, müssen die Abdichtungsstoffe darauf abgestimmt sein.
Bei intensiv begrünten Flächen muss die Abdichtung durchwurzelungssicher sein, es sei denn, zwischen Abdichtung
und Bepflanzung wird eine gesonderte, gegen Durchwurzelung dauerhaft schützende Schicht angeordnet. Die
1)
Durchwurzelungssicherheit ist nachzuweisen .
5.2 Die Abdichtung muss das zu schützende Bauwerk oder zu schützende Bauteil in dem gefährdeten Bereich
umschließen oder bedecken und das Eindringen von Wasser verhindern.
5.3 Die Abdichtung darf bei den zu erwartenden Bewegungen der Bauteile, z. B. durch Schwingungen, Temperatur-
änderungen oder Setzungen, ihre Schutzwirkung nicht verlieren. Die hierfür erforderlichen Angaben müssen bei der
Planung einer Bauwerksabdichtung vorliegen.
5.4 Die Abdichtung muss Risse in dem abzudichtenden Bauwerk, die z. B. durch Schwinden entstehen,
überbrücken können. Durch konstruktive Maßnahmen ist jedoch sicherzustellen, dass solche Risse zum
Entstehungszeitpunkt nicht breiter als 0,5 mm sind und dass durch eine eventuelle weitere Bewegung die Breite der
Risse auf höchstens 2 mm und der Versatz der Risskanten in der Abdichtungsebene auf höchstens 1 mm
beschränkt bleiben. Sinngemäß gilt das gleiche für aufklaffende Arbeitsfugen u. ä.
5.5 Bei Abdichtungen nach 8.2.8 darf die Rissbreite zum Entstehungszeitpunkt 0,5 mm nicht überschreiten; eine
eventuelle Erweiterung muss auf höchstens 1 mm beschränkt bleiben. Ein Versatz der Risskanten darf maximal
0,5 mm betragen.
6 Bauliche Erfordernisse
6.1 Bei der Planung des abzudichtenden Bauwerkes oder der abzudichtenden Bauteile sind die Voraussetzungen
für eine fachgerechte Anordnung und Ausführung der Abdichtung zu schaffen. Dabei ist die Wechselwirkung
zwischen Abdichtung und Bauwerk zu berücksichtigen und gegebenenfalls die Beanspruchung der Abdichtung durch
entsprechende konstruktive Maßnahmen in zulässigen Grenzen zu halten.
6.2 Das Entstehen von Rissen im Bauwerk, die durch die Abdichtung nicht überbrückt werden können (siehe 5.4
und 5.5), ist durch konstruktive Maßnahmen, z. B. durch Anordnung von Bewehrung, ausreichender Wärmedäm-
mung oder Fugen zu verhindern.
6.3 Decken aus großformatigen Einzelelementen für Parkdächer oder vergleichbar genutzte Flächen, z. B. aus
Beton-Fertigteilplatten müssen zur Stabilisierung mit einem bewehrten, am Ort hergestellten Aufbeton oder mit
anderen Maßnahmen zur Querkraftübertragung versehen sein, um unterschiedliche Durchbiegungen der
Einzelelemente sowohl an ihren Längskanten wie an den Auflagerfugen zu vermeiden.
6.4 Dämmschichten, auf die Abdichtungen unmittelbar aufgebracht werden sollen, müssen für die jeweilige Nutzung
geeignet sein. Sie dürfen keine schädlichen Einflüsse auf die Abdichtung ausüben und müssen sich als Untergrund
für die Abdichtung und deren Herstellung eignen. Falls erforderlich, sind unter Dämmschichten Dampfsperren
einzubauen.
6.5 Grundsätzlich ist durch bautechnische Maßnahmen dafür zu sorgen, dass das auf die Abdichtung einwirkende
Wasser dauernd wirksam so abgeführt wird, dass es keinen bzw. nur einen geringfügigen hydrostatischen Druck
ausüben kann.
1)
 Europäische Prüfnorm in Vorbereitung (WI 00254027)
NormCD - Stand 2005-03

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Seite 4
DIN 18195-5 : 2000-08
Bei planmäßiger Anstaubewässerung darf der Wasserstand maximal 100 mm betragen.
Können sich selbst geringfügige, aber länger einwirkende Mengen stehenden Wassers (z. B. Pfützen) schädigend
auf Schutz- und Belagschichten auswirken (z. B. bei Plattenbelägen im Mörtelbett) oder wird dadurch das
Fehlstellenrisiko wesentlich erhöht (z. B. an Durchdringungen und Dehnfugen), so ist durch eine planmäßige
Gefällegebung oder andere Maßnahmen (z. B. Abläufe in den durch Durchbiegung entstandenen Mulden) für eine
vollständige Wasserableitung zu sorgen. Dies gilt dann besonders auch für die Kehlen zwischen Gefälleflächen.
Wird der Wasserabfluss durch die Belagschichten soweit verzögert, dass daraus Schäden zu erwarten sind, sind
Dränschichten auf der Abdichtung erforderlich. Die Anordnung von Dränschichten ist auch erforderlich bei erdüber-
–4
schütteten Decken mit Schüttgut mit einem Durchlässigkeitsbeiwert k £ 10 m/s.
6.6 Der Abdichtung darf keine Übertragung von planmäßigen Kräften parallel zu ihrer Ebene zugewiesen werden.
Dies gilt auch für den Nachweis der Standsicherheit. Sofern dies in Sonderfällen nicht zu vermeiden ist, muss durch
Anordnung von Widerlagern, Ankern, Bewehrung oder durch andere konstruktive Maßnahmen dafür gesorgt werden,
dass Bauteile auf der Abdichtung nicht gleiten oder ausknicken. Dies gilt bei befahrenen Flächen auch für
Horizontalkräfte aus dem Fahrverkehr.
6.7 Abläufe zur Entwässerung von Belagoberflächen, die die Abdichtung durchdringen, müssen sowohl die
Nutzfläche als auch die Abdichtungsebene dauerhaft entwässern. Sie müssen für Wartungsarbeiten leicht zugänglich
sein.
7 Arten der Beanspruchung
7.1 Je nach Art und Aufgabe der Abdichtung, ihrem Schutzziel sowie der Größe der auf die Abdichtung ein-
wirkenden Beanspruchungen durch Verkehr, Temperatur und Wasser werden mäßig und hoch beanspruchte
Abdichtungen unterschieden. Die Beanspruchung von Abdichtungen auf Dämmschichten durch Verkehrslasten ist
besonders zu beachten; zur Vermeidung von Schäden durch Verformungen sind Dämmstoffe zu wählen, die den
statischen und dynamischen Beanspruchungen genügen.
7.2 Zu den mäßig beanspruchten Flächen zählen u. a.:
– Balkone und ähnliche Flächen im Wohnungsbau;
– unmittelbar spritzwasserbelastete Fußboden- und Wandflächen in Nassräumen (siehe DIN 18195-1) des Woh-
nungsbaus – soweit sie nicht durch andere Maßnahmen, deren Eignung nachzuweisen ist, hinreichend gegen
eindringende Feuchtigkeit geschützt sind.
Mäßig beanspruchte Flächen sind nach 8.2 abzudichten.
Bei häuslichen Bädern ohne Bodenablauf mit feuchtigkeitsempfindlichen Umfassungsbauteilen (z. B. Holzbau,
Trockenbau, Stahlbau) muss der Schutz gegen Feuchtigkeit bei der Planung besonders beachtet werden.
7.3 Zu den hoch beanspruchten Flächen zählen u.a.:
– Dachterrassen, intensiv begrünte Flächen, Parkdecks, Hofkellerdecken und Durchfahrten, erdüberschüttete
Decken;
– durch Brauch- oder Reinigungswasser stark beanspruchte Fußboden- und Wandflächen in Nassräumen wie:
Umgänge in Schwimmbädern, öffentliche Duschen, gewerbliche Küchen u.a. gewerbliche Nutzungen.
Hoch beanspruchte Flächen sind nach 8.3 abzudichten.
7.4 Soweit die Nutzung einer abzudichtenden Fläche nicht sinngemäß 7.2 bzw. 7.3 zugeordnet werden kann, ist
die Beanspruchung als mäßig anzusehen, wenn
– die Verkehrslasten vorwiegend ruhend nach DIN 1055-3 sind und die Abdichtung nicht unter befahrenen Flächen
liegt,
– die Wasserbeanspruchung gering und nicht ständig ist und ausreichend Gefälle vorhanden ist, um Wasseranstau
oder Pfützenbildung zu verhindern.
8 Ausführung
8.1 Allgemeines
8.1.1 Bei der Ausführung von Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser gelten
– DIN 18195-3 für die Anforderungen an den Untergrund und das Verarbeiten der Stoffe,
– DIN 18195-8 für das Herstellen der Abdichtung über Bewegungsfugen,
– DIN 18195-9 für das Herstellen von Durchdringungen, Übergängen und Abschlüssen sowie
– DIN 18195-10 für Schutzschichten und Schutzmaßnahmen.
NormCD - Stand 2005-03

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DIN 18195-5 : 2000-08
8.1.2 Abdichtungen dürfen nur bei Witterungsverhältnissen he
...

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