Bauwerksabdichtungen - Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe

The document specifies the requirements of the  waterproofing of buildings. It contains the  description of the processing of the materials.

Tesnjenje objektov – 3. del: Zahteve za podlago in obdelava materialov (vgrajevanje)

General Information

Status
Withdrawn
Withdrawal Date
14-Nov-2012
Technical Committee
Current Stage
9200 - Izvirni SIST/ privzeti tuji dokument - Razveljavitev (Local Project)
Start Date
13-Nov-2012
Due Date
06-Dec-2012
Completion Date
15-Nov-2012
Ref Project

Relations

Effective Date
01-Dec-2012

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Standard + National Annex and/or Foreword
DIN 18195-3:2006
Foreword and/or annex in Slovenian language, body of the standard in German language
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DEUTSCHE NORM August 2000
{
Bauwerksabdichtungen
Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
18195-3
Ersatz für DIN 18195-3:1983-08
ICS 91.100.50; 91.120.30
Water-proofing of buildings – Part 3: Requirements of the ground
and working properties of materials
Étanchéité d'ouvrage – Partie 3: Exigences au sol et aptitude
à l'usinage des matériaux
Inhalt
Seite
Vorwort . 1
1 Anwendungsbereich . 2
2 Normative Verweisungen . 2
3 Definitionen . 3
4 Anforderungen an den Untergrund . 3
5 Verarbeitung flüssiger Massen . 3
6 Verarbeitung von Bitumenbahnen und Metallbändern . 5
7 Verarbeitung von Kunststoff-Dichtungsbahnen . 7
Vorwort
Diese Norm wurde vom NABau-Arbeitsausschuss „Bauwerksabdichtungen“ erarbeitet. Die Normen der Reihe
DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ wurden erstmals 1983 herausgegeben. Bei der nunmehr vorgenommenen
Überarbeitung wurde die Norm in einer ersten Stufe an die wesentliche Entwicklung im Bereich der
Bauwerksabdichtungen angepasst. Die weitere Vorgehensweise bei der Überarbeitung der Normenreihe
DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ hat der Arbeitsausschuss wie folgt beschlossen:
Nach Veröffentlichung von DIN 18195 Teile 1 bis 6 sind zwei Überarbeitungsphasen vorgesehen:
In der ersten Phase werden die Teile 8 bis 10 an die geänderten Teile 1 bis 6 angeglichen. Der Teil 7 bedarf
einer umfangreichen Änderung, die für die zweite Phase vorgesehen ist.
In der zweiten Phase werden alle 10 Teile der Norm grundlegend überarbeitet, dabei soll auch über
Festlegungen für Abdichtungen mit bisher nicht in die Normenreihe aufgenommenen Produkten, wie z. B.
mineralischen Dichtungsschlämmen, Abdichtungen mit Flüssigkunststoffen sowie weiteren Kunststoff-
Dichtungsbahnen mit oder ohne Selbstklebeschicht beraten werden. Hierzu werden Kriterien zur Aufnahme
dieser Produkte in die Normenreihe DIN 18195 vom Arbeitsausschuss aufgestellt.
DIN 18195 „Bauwerksabdichtungen“ besteht aus:
– Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten
– Teil 2: Stoffe
– Teil 3: Anforderungen an den Untergrund und Verarbeitung der Stoffe
– Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte (Kapillarwasser, Haftwasser) und nichtstauendes Sickerwasser
an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung
– Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen, Bemessung
und Ausführung
– Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes Sickerwasser, Bemessung
und Ausführung
– Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Ausführung
– Teil 8: Abdichtungen über Bewegungsfugen
– Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse
– Teil 10: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen
Fortsetzung Seite 2 bis 10
Normenausschuss Bauwesen (NABau) im DIN Deutsches Institut für Normung e.V.
© DIN Deutsches Institut für Normung e.V. ⋅ Jede Art der Vervielfältigung, auch auszugsweise, Ref. Nr. DIN 18195-3 : 2000-08
nur mit Genehmigung des DIN Deutsches Institut für Normung e.V., Berlin, gestattet. Preisgr. 07 Vertr.-Nr. 0007
Alleinverkauf der Normen durch Beuth Verlag GmbH, 10772 Berlin
NormCD - Stand 2005-03

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Seite 2
DIN 18195-3 : 2000-08
Änderungen
Gegenüber DIN 18195-3:1983-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Abschnitt 4 „Anforderungen an den Untergrund“ wurde für alle Teile der Normenreihe DIN 18195
zusammenfassend aufgenommen.
b) Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen wurden neu aufgenommen.
c) Die Überdeckungsbreiten von Bahnen aus DIN 18195-4 bis DIN 18195-7 wurden übernommen.
d) Grundierungen und Kratzspachtelungen wurden neu aufgenommen.
e) Den Änderungen in DIN 18195-2 folgend wurden die Abschnitte über die Verarbeitung von Deckaufstrichmittel,
kalt zu verarbeiten und Spachtelmassen, kalt zu verarbeiten, gestrichen.
f) Die Norm wurde redaktionell überarbeitet.
Frühere Ausgaben
DIN 4031: 1932x-07, 1959x-11, 1978-03;  DIN 4117: 1950-06, 1960-11;  DIN 4122: 1968-07, 1978-03;
DIN 18195-3: 1983-08
1 Anwendungsbereich
1.1 Diese Norm gilt für die Verarbeitung von Stoffen nach DIN 18195-2, die zur Herstellung von Bauwerksabdich-
tungen gegen
– Bodenfeuchte nach DIN 18195-4,
– nichtdrückendes Wasser nach DIN 18195-5,
– von außen drückendes Wasser nach DIN 18195-6 und
– von innen drückendes Wasser nach DIN 18195-7
verwendet werden.
Sie gilt ferner für die Verarbeitung von Abdichtungsstoffen zur Herstellung von Abdichtungen unter intensiv
begrünten Dachflächen über Bewegungsfugen nach DlN 18195-8, für Durchdringungen, Übergänge und Abschlüsse
nach DlN 18195-9 sowie für Schutzschichten und Schutzmaßnahmen nach DlN 18195-10.
1.2 Diese Norm gilt nicht für
– die Abdichtung von nicht genutzten und von extensiv begrünten Dachflächen (siehe DIN 18531),
– die Abdichtung von Fahrbahnen, die zu öffentlichen Straßen oder zu Schienenwegen gehören, z. B. Fahr-
bahntafeln,
– die Abdichtung von Deponien, Erdbauwerken und bergmännisch erstellten Tunnel.
– nachträgliche Abdichtungen in der Bauwerkserhaltung oder in der Baudenkmalpflege, es sei denn, es können
hierfür Verfahren angewendet werden, die in dieser Norm beschrieben werden.
– Bauteile, die so wasserundurchlässig sind, dass die Dauerhaftigkeit des Bauteils und die Nutzbarkeit des
Bauwerks ohne weitere Abdichtung im Sinne dieser Norm gegeben sind. In diesem Sinne gilt sie auch nicht für
Konstruktionen aus wasserundurchlässigem Beton.
2 Normative Verweisungen
Diese Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Festlegungen aus anderen Publikationen. Diese
normativen Verweisungen sind an den jeweiligen Stellen im Text zitiert, und die Publikationen sind nachstehend
aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gehören spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Publikationen nur
zu dieser Norm, falls sie durch Änderung oder Überarbeitung eingearbeitet sind. Bei undatierten Verweisungen gilt
die letzte Ausgabe der in Bezug genommenen Publikation.
DIN 1053-1
Mauerwerk – Teil 1: Berechnung und Ausführung
DIN 1995-1
Bitumen und Steinkohlenteerpech – Anforderungen an die Bindemittel – Teil 1: Straßenbaubitumen
DIN 7724
Polymere Werkstoffe – Gruppierung polymerer Werkstoffe aufgrund ihres mechanischen Verhaltens
DlN 7728-1
Kunststoffe – Teil 1: Kennbuchstaben und Kurzzeichen für Polymere und ihre besonderen Eigenschaften
DIN 18195-1
Bauwerksabdichtungen – Teil 1: Grundsätze, Definitionen, Zuordnung der Abdichtungsarten
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DIN 18195-3 : 2000-08
DIN 18195-2
Bauwerksabdichtungen – Teil 2: Stoffe
DIN 18195-4
Bauwerksabdichtungen – Teil 4: Abdichtungen gegen Bodenfeuchte, (Kapillarwasser, Haftwasser) und nicht-
stauendes Sickerwasser an Bodenplatten und Wänden, Bemessung und Ausführung
DIN 18195-5
Bauwerksabdichtungen – Teil 5: Abdichtungen gegen nichtdrückendes Wasser auf Deckenflächen und in
Nassräumen, Bemessung und Ausführung
DIN 18195-6
Bauwerksabdichtungen – Teil 6: Abdichtungen gegen von außen drückendes Wasser und aufstauendes
Sickerwasser, Bemessung und Ausführung
DIN 18195-7
Bauwerksabdichtungen – Teil 7: Abdichtungen gegen von innen drückendes Wasser, Bemessung und Aus-
führung
DIN 18195-8
Bauwerksabdichtungen – Teil 8: Abdichtungen über Bewegungsfugen
DIN 18195-9
Bauwerksabdichtungen – Teil 9: Durchdringungen, Übergänge, Abschlüsse
DIN 18195-10
Bauwerksabdichtungen – Teil 10: Schutzschichten und Schutzmaßnahmen
DIN 18531
Dachabdichtungen – Begriffe, Anforderungen, Planungsgrundsätze
DIN 55946-1
Bitumen und Steinkohlenteerpech – Teil 1: Begriffe für Bitumen und Zubereitungen aus Bitumen
3 Definitionen
Für die Anwendung dieser Norm gelten die Definitionen für Bitumen und Stoffe aus Bitumen nach DIN 55946-1, für
polymere Werkstoffe nach DIN 7724 und für Sonstige nach DIN 18195-1.
4 Anforderungen an den Untergrund
Bauwerksflächen, auf die die Abdichtung aufgebracht werden soll, müssen frostfrei, fest, eben, frei von Nestern und
klaffenden Rissen, Graten und frei von schädlichen Verunreinigungen sein und müssen bei aufgeklebten Ab-
dichtungen oberflächentrocken sein.
Nicht verschlossene Vertiefungen größer 5 mm, wie beispielsweise Mörteltaschen, offene Stoß- und Lagerfugen oder
Ausbrüche, sind mit geeigneten Mörteln zu schließen. Oberflächen von Mauerwerk nach DIN 1053-1 oder von
haufwerksporigen Baustoffen, offene Stoßfugen bis 5 mm und Oberflächenprofilierungen bzw. Unebenheiten von
Steinen (z.B. Putzrillen bei Ziegeln oder Schwerbetonsteinen) müssen, sofern keine Abdichtungen mit über-
brückenden Werkstoffen (z.B. Bitumen- oder Kunststoff-Dichtungsbahnen) verwendet werden, entweder durch
Verputzen (Dünn- oder Ausgleichsputz), Vermörtelung, durch Dichtungsschlämmen oder durch eine Kratzspachte-
lung verschlossen und egalisiert werden.
Kanten müssen gefast und Kehlen sollten gerundet sein. Bei zweikomponentigen kunststoffmodifizierten Bitumen-
dickbeschichtungen kann die Ausrundung mit kunststoffmodifiziertem Bitumendickbeschichtungsmaterial erfolgen,
soweit der Hersteller dies zulässt.
Vor- und Rücksprünge der abzudichtenden Flächen sind auf die unbedingt notwendige Anzahl zu beschränken.
5 Verarbeitung flüssiger Massen
5.1 Allgemeines
Für die Verarbeitung flüssiger Massen muss die Bauteiloberflächentemperatur und Umgebungstemperatur mehr als
+ 5°C betragen.
5.2 Bitumen-Voranstrich; Grundierung; Versiegelung; Kratzspachtelung
Bitumen-Voranstrichmittel sind im Regelfall durch Streichen, Rollen oder Spritzen zu verarbeiten. Bevor andere oder
weitere Schichten auf sie aufgebracht werden, müssen sie ausreichend durchgetrocknet bzw. abgelüftet sein. Bitu-
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men-Voranstriche sind so aufzutragen, dass eine Menge von 200 g/m bis 300 g/m gleichmäßig verteilt wird.
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DIN 18195-3 : 2000-08
2 2
Grundierungen sind mit lösemittelfreiem Reaktionsharz so herzustellen, dass eine Menge von 300 g/m bis 500 g/m
durch Fluten bis zur Sättigung einmalig aufgetragen und unter Vermeidung von Stoffansammlungen verteilt wird. Die
Grundierung muss im frischen Zustand mit trockenem Quarzsand der Körnung 0,2/0,7 mm gleichmäßig abgestreut
werden, so dass eine sandpapierähnliche Oberfläche entsteht. Nicht festhaftendes Abstreumaterial ist nach dem
Aushärten der Grundierung zu entfernen.
Versiegelungen sind zweilagig herzustellen. Die erste Lage ist mit lösemittelfreiem Reaktionsharz so herzustellen,
2 2
dass eine Menge von 300 g/m bis 500 g/m durch Fluten bis zur Sättigung aufgetragen und unter Vermeidung von
Stoffansammlungen verteilt wird. Diese Lage ist im frischen Zustand mit trockenem Quarzsand der Körnung
0,7/1,2 mm im Überschuss abzustreuen. Nicht haftendes Abstreumaterial ist zu entfernen, sobald es der Erhärtungs-
zustand dieser Lage zulässt. Die zweite Lage ist mit lösemittelfreiem Reaktionsharz so herzustellen, dass eine
2
Menge von mindestens 300 g/m gleichmäßig aufgebracht und unter Vermeidung von Stoffansammlungen verteilt
wird. Dabei ist die Abstreuung gleichmäßig zu benetzen. Die Oberfläche dieser Lage darf nicht abgestreut werden.
Die Kratzspachtelung wird entweder auf eine erhärtete Grundierung oder frisch in frisch auf eine mit Reaktionsharz
gleichmäßig dünn vorbehandelte Oberfläche aufgetragen. Sie ist kratzend über Grate und Spitzen der Bauteilober-
fläche abzuziehen. Die Oberfläche der Kratzspachtelung ist mit trockenem Quarzsand der Körnung 0,2/0,7 mm so
abzustreuen, dass eine Oberflächenstruktur wie bei einer Grundierung entsteht. Sie ist an den Nähten und Rändern
scharf abzuziehen.
Bei kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen kann die Kratzspachtelung aus dem Beschichtungsmaterial
selbst bestehen. Die Kratzspachtelung stellt keinen Abdichtungsauftrag dar. Vor dem Auftrag der Abdichtungsschicht
muß die Kratzspachtelung soweit getrocknet sein, dass sie durch den darauffolgenden Auftrag nicht beschädigt wird.
5.3 Klebemassen und Deckaufstrichmittel
Klebemassen und Deckaufstrichmittel sind soweit zu erhitzen, dass ihre Viskosität (Gießbarkeit) verarbeitungsge-
recht ist.
Anhaltswerte für die dazu notwendigen Temperaturen in Abhängigkeit von der verwendeten Bitumensorte enthält
Tabelle 1.
Bei der Aufbereitung sollten Temperaturen über 230°C vermieden werden.
Klebemassen sind zusammen mit Bitumenbahnen nach einem der in 6.2 bis 6.4 beschriebenen Verfahren und mit
bitumenverträglichen Kunststoff-Bahnen nach einem in 6.2 festgelegten Verfahren zu verarbeiten. Deckaufstrichmittel
sind in der Regel durch Streichen zu verarbeiten.
Tabelle 1: Verarbeitungstemperaturen für Klebemassen und Deckaufstrichmittel
1) 2) 2) 2)
Verwendete  B 25 85/25 100/25 105/15 Gefüllte Bitumen-
Bitumensorte klebemasse
Verarbeitungs- 150 bis 160 180 190 bis 200 200 bis 210 200 bis 220
temperatur in °C
1)
 Nach DIN 1995-1
2)
 Nach den Analysentabellen der Bitumenindustrie.
5.4 Kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen
5.4.1 Verarbeitung
Bei kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen bzw. Kratzspachtelungen aus diesem Werkstoff ist grundsätz-
lich ein Voranstrich auf den Untergrund aufzubringen. Systembedingt kann dieser entfallen.
Die Verarbeitung hat je nach Konsistenz im Spachtel- oder im Spritzverfahren zu erfolgen. Kunststoffmodifizierte
Bitumendickbeschichtungen sind in mindestens zwei Arbeitsgängen lastfallbedingt mit oder ohne Verstärkungsein-
lage auszuführen. Der Auftrag muss fehlstellenfrei, gleichmäßig und je nach Lastfall entsprechend dick erfolgen.
Handwerklich bedingt sind Schwankungen der Schichtdicke beim Auftragen des Materials nicht auszuschließen. Die
vorgeschriebene Mindesttrockenschichtdicke darf an keiner Stelle unterschritten werden. Dazu ist die erforderliche
Nassschichtdicke vom Hersteller anzugeben. Diese darf an keiner Stelle um mehr als 100% überschritten werden
(z. B. in Kehlen).
Im Bereich Boden/Wandanschluss mit vorstehender Bodenplatte ist die kunststoffmodifizierte Bitumendickbe-
schichtung aus dem Wandbereich über die Bodenplatte bis etwa 100 mm auf die Stirnfläche der Bodenplatte
herunterzuführen.
Bis zum Erreichen der Regenfestigkeit ist Regeneinwirkung zu vermeiden. Wasserbelastung und Frosteinwirkung
sind bis zur Durchtrocknung der Beschichtung auszuschließen.
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DIN 18195-3 : 2000-08
Bei Arbeitsunterbrechungen muss die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung auf Null ausgestrichen werden.
Bei Wiederaufnahme der Arbeiten wird überlappend weitergearbeitet. Arbeitsunterbrechungen dürfen nicht an
Gebäudeecken, Kehlen oder Kanten erfolgen.
5.4.2 Durchdringungen
Bei Abdichtungen nach DIN 18195-4 ist die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung hohlkehlenartig an die
Durchdringung anzuarbeiten.
Bei Abdichtungen nach DIN 18195-5 erfolgt der Anschluss an die Durchdringung durch Auftragen der kunststoffmo-
difizierte Bitumendickbeschichtung mit Verstärkungseinlage auf Klebeflansche oder mittels Los- und Festflansch-
konstruktionen.
Abdichtungen nach DIN 18195-6 sind ausschließlich mittels Los- und Festflanschkonstruktionen auszuführen.
Im Bereich der Los-/Festflanschkonstruktionen sind vorgefertigte Einbauteile z. B. aus bitumenverträglichen
Kunststoffdichtungsbahnen nach Tabelle 5 von DIN 18195-2 : 2000-08, zu verwenden, die im Anschlussbereich zur
kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtung eine Vlies- oder Gewebekaschierung zum Einbetten in die
kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung besitzen, im Klemmbereich aber unkaschiert sind.
5.4.3 Fugen
Die Abdichtung der Fugen erfolgt mit bitumenverträglichen Streifen aus Kunststoff-Dichtungsbahnen, die eine Vlies-
oder Gewebekaschierung zum Einbetten in die kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtung besitzen. Die
Stoßverbindungen der Streifen sind je nach Werkstoff in Fügetechnik nach 7.4 auszuführen.
5.4.4 Prüfung
Die Schichtdickenkontrolle hat im frischen Zustand durch das Messen der Nassschichtdicke (mindestens
2
20 Messungen je Ausführungsobjekt bzw. mindestens 20 Messungen je 100 m ) zu erfolgen. Die Verteilung der
Messpunkte sollte dia
...

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