Health and safety in welding and allied processes - Laboratory method for sampling fume and gases - Part 1: Determination of fume emission rate during arc welding and collection of fume for analysis (ISO/DIS 15011-1:2015)

2017-03-14: WI cancelled following cancellation of equivalent ISO WI (see ISO notification received on 2017-03-13).

Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren - Laborverfahren zum Sammeln von Rauch und Gasen - Teil 1: Bestimmung der Rauchemissionsrate beim Lichtbogenschweißen und Sammeln von Rauch zur Analyse (ISO/DIS 15011-1:2015)

Hygiène et sécurité en soudage et techniques connexes - Méthode de laboratoire d'échantillonnage des fumées et des gaz - Partie 1 : Détermination du débit d'émission de fumée lors du soudage à l'arc et collecte des fumées pour analyse (ISO/DIS 15011-1:2015)

Zdravje in varnost pri varjenju in sorodnih postopkih - Laboratorijska metoda za vzorčenje dima in plinov - 1. del: Določevanje emisij prahu in vzorčenje za analizo prahu (ISO/DIS 15011-1:2015)

General Information

Status
Not Published
Public Enquiry End Date
09-Jun-2015
Technical Committee
Current Stage
98 - Abandoned project (Adopted Project)
Start Date
09-Jan-2018
Due Date
14-Jan-2018
Completion Date
09-Jan-2018

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prEN ISO 15011-1:2015
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SLOVENSKI STANDARD
oSIST prEN ISO 15011-1:2015
01-maj-2015
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Y]RUþHQMHGLPDLQSOLQRYGHO'RORþHYDQMHHPLVLMSUDKXLQY]RUþHQMH]DDQDOL]R
SUDKX ,62',6
Health and safety in welding and allied processes - Laboratory method for sampling fume
and gases - Part 1: Determination of fume emission rate during arc welding and
collection of fume for analysis (ISO/DIS 15011-1:2015)
Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei verwandten Verfahren -
Laborverfahren zum Sammeln von Rauch und Gasen - Teil 1: Bestimmung der
Rauchemissionsrate beim Lichtbogenschweißen und Sammeln von Rauch zur Analyse
(ISO/DIS 15011-1:2015)
Hygiène et sécurité en soudage et techniques connexes - Méthode de laboratoire
d'échantillonnage des fumées et des gaz - Partie 1 : Détermination du débit d'émission
de fumée lors du soudage à l'arc et collecte des fumées pour analyse (ISO/DIS 15011-
1:2015)
Ta slovenski standard je istoveten z: prEN ISO 15011-1
ICS:
13.040.30 Kakovost zraka na delovnem Workplace atmospheres
mestu
13.100 Varnost pri delu. Industrijska Occupational safety.
higiena Industrial hygiene
25.160.10 Varilni postopki in varjenje Welding processes
oSIST prEN ISO 15011-1:2015 de
2003-01.Slovenski inštitut za standardizacijo. Razmnoževanje celote ali delov tega standarda ni dovoljeno.

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EUROPÄISCHE NORM
ENTWURF
prEN ISO 15011-1
EUROPEAN STANDARD

NORME EUROPÉENNE

Februar 2015
ICS 13.040.30; 25.160.10 Vorgesehen als Ersatz für EN ISO 15011-1:2009
Deutsche Fassung
Arbeits- und Gesundheitsschutz beim Schweißen und bei
verwandten Verfahren - Laborverfahren zum Sammeln von
Rauch und Gasen - Teil 1: Bestimmung der Rauchemissionsrate
beim Lichtbogenschweißen und Sammeln von Rauch zur
Analyse (ISO/DIS 15011-1:2015)
Health and safety in welding and allied processes - Hygiène et sécurité en soudage et techniques connexes -
Laboratory method for sampling fume and gases - Part 1: Méthode de laboratoire d'échantillonnage des fumées et
Determination of fume emission rate during arc welding and des gaz - Partie 1 : Détermination du débit d'émission de
collection of fume for analysis (ISO/DIS 15011-1:2015) fumée lors du soudage à l'arc et collecte des fumées pour
analyse (ISO/DIS 15011-1:2015)
Dieser Europäische Norm-Entwurf wird den CEN-Mitgliedern zur parallelen Umfrage vorgelegt. Er wurde vom Technischen Komitee
CEN/TC 121 erstellt.

Wenn aus diesem Norm-Entwurf eine Europäische Norm wird, sind die CEN-Mitglieder gehalten, die CEN-Geschäftsordnung zu erfüllen, in
der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen dieser Europäischen Norm ohne jede Änderung der Status einer nationalen Norm zu
geben ist.

Dieser Europäische Norm-Entwurf wurde vom CEN in drei offiziellen Fassungen (Deutsch, Englisch, Französisch) erstellt. Eine Fassung in
einer anderen Sprache, die von einem CEN-Mitglied in eigener Verantwortung durch Übersetzung in seine Landessprache gemacht und
dem Management-Zentrum des CEN-CENELEC mitgeteilt worden ist, hat den gleichen Status wie die offiziellen Fassungen.

CEN-Mitglieder sind die nationalen Normungsinstitute von Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, der ehemaligen jugoslawischen
Republik Mazedonien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta,
den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, der Schweiz, der Slowakei, Slowenien, Spanien, der
Tschechischen Republik, der Türkei, Ungarn, dem Vereinigten Königreich und Zypern.

Die Empfänger dieses Norm-Entwurfs werden gebeten, mit ihren Kommentaren jegliche relevante Patentrechte, die sie kennen, mitzuteilen
und unterstützende Dokumentationen zur Verfügung zu stellen.

Warnvermerk : Dieses Schriftstück hat noch nicht den Status einer Europäischen Norm. Es wird zur Prüfung und Stellungnahme
vorgelegt. Es kann sich noch ohne Ankündigung ändern und darf nicht als Europäischen Norm in Bezug genommen werden.


EUROPÄISCHES KOMITEE FÜR NORMUNG
EUROPEAN COMMITTEE FOR STANDARDIZATION

COMITÉ EUROPÉEN DE NORMALISATION

CEN-CENELEC Management-Zentrum: Avenue Marnix 17, B-1000 Brüssel
© 2015 CEN Alle Rechte der Verwertung, gleich in welcher Form und in welchem Ref. Nr. prEN ISO 15011-1:2015 D
Verfahren, sind weltweit den nationalen Mitgliedern von CEN vorbehalten.

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Inhalt
Seite
Vorwort .3
Einleitung .4
1 Anwendungsbereich .5
2 Normative Verweisungen .5
3 Begriffe .5
4 Kurzbeschreibung .5
5 Einrichtungen und Werkstoffe .6
6 Prüfverfahren .7
6.1 Auswahl des Schweißverfahrens .7
6.2 Lichtbogenhandschweißen .7
6.3 Verfahren mit Endlos-Draht .9
6.4 Analyse des gesammelten Rauches . 11
7 Berechnung und Aufzeichnung der Ergebnisse . 11
Anhang A (informativ) Mögliche Gestaltungen einer Prüfkammer . 12
Anhang B (informativ) Anmerkungen zu den Einrichtungen . 19
Anhang C (informativ) Schweißparameter . 21
Anhang D (normativ) Prüfverfahren . 23
Anhang E (normativ) Prüfbericht . 24
Literaturhinweise . 25

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Vorwort
Dieses Dokument (prEN ISO 15011-1:2015) wurde vom Technischen Komitee ISO/TC 44 „Welding and allied
processes“ in Zusammenarbeit mit dem Technischen Komitee CEN/TC 121 „Welding“ erarbeitet, dessen
Sekretariat vom DIN gehalten wird.
Dieses Dokument ist derzeit zur parallelen Umfrage vorgelegt.
Dieses Dokument wird EN ISO 15011-1:2009 ersetzen.
Anerkennungsnotiz
Der Text von ISO/DIS 15011-1:2015 wurde vom CEN als prEN ISO 15011-1:2015 ohne irgendeine
Abänderung genehmigt.
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Einleitung
Beim Schweißen und bei verwandten Verfahren entstehen Rauch und Gase, die, wenn sie eingeatmet
werden, gesundheitsschädlich sein können. Eine Kenntnis der Zusammensetzung und der Emissionsrate von
Rauch und Gasen kann dem Arbeitsmediziner bei der Bewertung der Exposition von Arbeitnehmern und bei
der Bestimmung geeigneter Kontrollmaßnahmen helfen.
Eine absolute Exposition hängt von Faktoren wie Position des Schweißers zur Rauchfahne und zu Luft-
bewegungen ab und kann nicht aus den Daten der Emissionsrate vorhergesagt werden. Jedoch wird in der
gleichen Arbeitssituation davon ausgegangen, dass eine höhere Emissionsrate mit einer höheren Exposition
verbunden ist und eine niedrigere Emissionsrate mit einer geringeren Exposition. Deshalb können Daten der
Emissionsrate dazu verwendet werden, um relative Änderungen in der Exposition vorherzusagen, die am
Arbeitsplatz unter unterschiedlichen Schweißbedingungen entstehen könnten und um Maßnahmen zur Minde-
rung einer derartigen Exposition zu erkennen, aber sie können nicht zur Berechnung von Lüftungsanfor-
derungen verwendet werden.
Dieser Teil der ISO 15011 legt ein Verfahren zum Messen der Rauchemissionsrate fest sowie zum Sammeln
von Rauch für die anschließende Analyse. In dem Verfahren wird nur die Methodik beschrieben und die
Auswahl der Prüfparameter dem Anwender überlassen, damit die Auswirkung der unterschiedlichen Variablen
bewertet werden kann.
Abhängig von den genauen Prüfbedingungen variieren Emissionsraten in erheblichem Maße; daher wurden in
ISO 15011-4 Prüfparameter festgelegt für die Erstellung von Daten der Rauchemissionsrate, die zum Ver-
gleich mit Emissionsraten der Schweißzusatzstoffe verwendet werden können.
Es wird davon ausgegangen, dass die Durchführung der Vorschriften und die Auswertung der erhaltenen
Ergebnisse dieses Teiles der ISO 15011 von entsprechend qualifizierten und erfahrenen Personen vorge-
nommen werden.
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1 Anwendungsbereich
Dieser Teil der ISO 15011 legt ein Laborverfahren zum Messen der Emissionsrate von Rauch beim Lichtbogen-
schweißen fest. Er legt ebenfalls ein Verfahren zum Sammeln von Rauch für die anschließende Analyse fest
und verweist auf geeignete analytische Techniken. Die beschriebenen Methoden sind geeignet für alle Schweiß-
verfahren mit offenem Lichtbogen, mit Ausnahme des Wolfram-Inertgas-Schweißens (WIG), bei dem wenig
Rauch erzeugt wird.
Das Verfahren mit der Emissionsrate kann zur Bewertung der Auswirkungen von Schweißelektroden, Drähten,
Schweißparametern, Verfahren, Schutzgasen, Zusammensetzung des Prüfstücks und der Oberflächen-
beschaffenheit des Prüfstücks auf die Emissionsrate von Rauch verwendet werden. Die anschließende Analyse
des gesammelten Rauches, die Auswirkungen der Prüfparameter auf die Rauchzusammensetzung kann
ebenso bestimmt werden.
2 Normative Verweisungen
Die folgenden zitierten Dokumente sind für die Anwendung dieses Dokuments erforderlich. Bei datierten
Verweisungen gilt nur die in Bezug genommene Ausgabe. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte
Ausgabe des in Bezug genommenen Dokuments (einschließlich aller Änderungen).
ISO/TR 25901, Welding and related processes — Vocabulary
ISO/IEC Guide 98-3, Uncertainty of measurement — Part 3: Guide to the expression of uncertainty in
measurement (GUM:1995)
3 Begriffe
Für die Anwendung dieses Dokuments gelten die Begriffe nach ISO/TR 25901 und die folgenden Begriffe.
3.1
Blasendurchflussmesser
Primärvorrichtung zum Messen der Gasdurchflussrate, bei dem die Zeit gemessen wird, die eine Gasblase
definiert durch einen Seifenfilm benötigt, um ein kalibriertes Volumen in einem senkrechten Röhrchen zu
durchqueren
3.2
Prüfkammer
halb geschlossene Kammer mit kontinuierlicher Absaugung, in der die Prüfung der Emissionsrate beim Licht-
bogenschweißen, Schneiden und beim Fugenhobeln durchgeführt wird
ANMERKUNG Bei Prüfkammern werden üblicherweise drei allgemeine Typen unterschieden:
 Eine Prüfkammer ohne Boden, häufig als „Haube“ bezeichnet;
 Eine Prüfkammer mit einem Boden, häufig als „Rauchkammer“ bezeichnet;
 Eine „Rauchkammer“, bei der der Prüfkammerboden leicht entfernt und ersetzt werden kann und die jeweilige Um-
wandlung in und aus eine(r) „Haube“ ermöglicht.
4 Kurzbeschreibung
Lichtbogenschweißen wird im Falle von Lichtbogenhandschweißen manuell oder automatisch oder im Falle
von Verfahren mit Endlos-Draht automatisch an einem Prüfstück innerhalb einer kontinuierlich abgesaugten
halbgeschlossenen Prüfkammer durchgeführt. Der Rauch wird auf einem vorgewogenen Filter gesammelt und
die Lichtbogenbrennzeit (in Sekunden) wird aufgezeichnet. Nach dem Schweißen wird der Filter erneut
gewogen und die Masse des gesammelten Rauches (in Milligramm) wird aus der Differenz errechnet. Die
Rauch-Emissionsrate (in Milligramm je Sekunde) wird durch Dividieren der Masse des gesammelten Rauches
(in Milligramm) durch die Lichtbogenbrennzeit (in Sekunden) berechnet.
Der erzeugte Rauch wird entfernt und für die anschließende Analyse aufbewahrt.
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5 Einrichtungen und Werkstoffe
5.1 Prüfkammer mit einem oberen Teil, in welchem der Filter (5.2) zum Erfassen des gesamten erzeugten
Rauches angebracht ist, wenn eine Prüfung der Emissionsrate durchgeführt wird und mit einer Konstruktion,
welche die Ablagerung von Rauch auf den Innenoberflächen gering hält (siehe B.1) und die an eine geeignete
Abzugseinrichtung angeschlossen ist (5.3). Beispiele für mögliche Bauweisen werden in Anhang A beschrie-
ben.
5.2 Filter aus Glas- oder Quarzfaser hergestellte für das Prüfen der Emissionsrate. Die Filter müssen
ausreichend robust sein, damit sie bei der Prüfung (siehe B.2) nicht reißen oder perforiert werden. Sie dürfen
nicht so bröckelig sein, dass Fasern vom Filter bei der Handhabung verloren gehen.
Papierfilter (Zellulose) für das Sammeln von Rauch zur Analyse. Glas- oder Quarzfaser-Filter sind nicht
geeignet, da der Rauch vom Filter nicht entfernt werden kann ohne ihn mit Fasern zu verunreinigen.
Jedoch können Papierfilter mit sechswertigem Chrom-Verbindungen reagieren. Sechswertiges Chrom ist ein
starkes Oxidationsmittel welches mit verschiedenen Materialien (wie Zellulose) reagieren kann und in dieser
Reaktion zu dreiwertigem Chrom reduziert.
Daher muss die Verwendung von Papierfiltern bei der Bestimmung des Gehalts an sechswertigem Chrom
vermieden werden. Filter aus Polyvinylchlorid (PVC), Polyvinylfluorid (PVF) oder Polytetraflourethylen (PTFE)
sind stattdessen zu verwenden.
Der Oberflächenbereich der Filter muss groß genug sein, um einen übermäßigen Druckabfall beim Prüfen der
Emissionsrate und beim Sammeln zu vermeiden (siehe B.2).
5.3 Absaugeinrichtung, die in der Lage ist, einen geeigneten Luftdurchsatz im Filter (5.2) beizubehalten,
so dass der gesamte erzeugte Rauch während der Lichtbogenbrennzeit in der Prüfkammer (5.1) erfasst ist.
Der Rauch wird aus der Prüfkammer binnen 30 s nach Erlöschen des Lichtbogens entfernt, aber nicht in dem
Maße, dass die Beschaffenheit des Schweißguts beeinträchtigt wird (siehe B.3). Die genauen Eigenschaften
der Absaugeinrichtung sind unkritisch.
5.4 Einrichtungen zum Messen von Schweißstrom, Lichtbogenspannung, Drahtvorschub-
geschwindigkeit und Lichtbogenbrennzeit, die in der Lage sind, den arithmetischen Mittelwert von Strom,
Spannung und Drahtvorschubgeschwindigkeit mit einer Fehlergrenze von ± 5 % oder genauer und die
Lichtbogenbrennzeit bis 0,1 s oder genauer zu messen.
Es werden elektronische integrierende Geräte mit häufigen Probenahmeintervallen und
Messwerterfassungsmöglichkeit empfohlen. Bei Nichtvorhandensein derartiger Geräte darf der Strom mit
einem Shunt oder einer Hallsonde gemessen werden, die an ein Drehspulinstrument angeschlossen sind. Die
Spannung darf mit einem Drehspulinstrument gemessen werden. Die Drahtvorschubgeschwindigkeit darf mit
der aus dem Schweißbrenner über einen gemessenen Zeitraum austretenden Drahtlänge gemessen werden.
Die Lichtbogenbrennzeit darf mit einer Stoppuhr gemessen werden, die eine Messgenauigkeit von 0,1 s oder
genauer hat.
Die Kalibrierung der Geräte muss auf nationale Normen zurückzuführen sein.
5.5 Einrichtung zum Messen der Masse des gesammelten Rauches, bestehend aus einer Waage, die
in der Lage ist, die Masse der Filter sowie der Filter und des Rauches mit einer Genauigkeit von ± 1 mg oder
genauer zu messen.
Die Kalibrierung der Waage muss auf nationale Normen zurückzuführen sein.
5.6 Einrichtung zum Messen der Schutzgasdurchflussrate, die für das verwendete Schutzgas kalibriert
und in der Lage ist, die Durchflussrate mit einer Fehlergrenze von ± 5 % oder genauer zu messen (siehe B.4).
Die Kalibrierung der Geräte muss auf nationale Normen zurückzuführen sein.
5.7 Einrichtung zum Einstellen des Abstands zwischen Kontaktrohr und Werkstück (CTWD),
bestehend aus einem Messgerät, das durch Bearbeiten eines Metallblocks bis auf eine Dicke, die dem
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erforderlichen Abstand zwischen Kontaktrohr und Werkstück mit einer Fehlergrenze von ± 5 % oder genauer
entspricht, gefertigt wurde, oder ein Metallkeil mit Abstandsmarkierungen an geeigneten Stellen.
5.8 Einrichtung für Automatikschweißen, die die Durchführung des Prüfens der Emissionsrate im
Automatikbetrieb ermöglicht und für eine geeignete Vorschubrate (Schweißgeschwindigkeit) für das Prüfstück
unter einem ortsfesten Schweißbrenner sorgt, wobei es auf einer ebenen Fläche (z. B. Tisch) positioniert ist,
welche sich mindestens bis zu den Endpunkten der Haube erstreckt. Es muss möglich sein, das Prüfstück so
an der Einrichtung zu befestigen, dass es beim Schweißen nicht verbogen oder geknickt werden kann.
5.9 Prüfstücke aus einem Werkstoff und mit Maßen, die für das zu prüfende Verfahren und den
Schweißzusatz geeignet sind, und die es ermöglichen, dass eine Schweißnaht von ausreichender Länge
während einer Lichtbogenbrennzeit von mindestens 60 s (siehe B.5) kontinuierlich aufgebracht werden kann.
6 Prüfverfahren
6.1 Auswahl des Schweißverfahrens
LBH-Schweiß-Prüfungen sind manuell oder im Automatikbetrieb durchzuführen.
Prüfungen sind mit Verfahren mit Endlos-Draht, z. B. Metall-Inertgas- und Metall-Aktivgas-Schweißen
(MIG/MAG) mit Massivdrähten, Schutzgasschweißen mit Metallkerndrähten (MCAW), Schutzgasschweißen
mit Fülldrähten (FCAW) und selbstschützendes Fülldrahtschweißen (SSFCAW) im Automatikbetrieb durch-
zuführen.
ANMERKUNG Automatikschweißen wird für jene Verfahren festgelegt, die auf einfache Weise automatisch durch-
geführt werden können, da man annimmt, dass sie eine größere Reproduzierbarkeit von Rauchemissionsraten liefern als
Handschweißen. Beim Lichtbogenhandschweißen ist dies schwierig oder gar nicht durchführbar.
Lichtbogenhandschweiß-Prüfungen und das Einstellen von Automatikschweißeinrichtungen sind von einem
erfahrenen Schweißer durchzuführen.
6.2 Lichtbogenhandschweißen
6.2.1 Aufbau der Prüfkammer
Aufbau der Prüfkammer (5.1) in einer störungsfreien Umgebung (siehe B.6).
6.2.2 Probeversuche
6.2.2.1 Probeversuch zum Einstellen des Prüfstroms
Festlegen der gewünschten Prüfbedingungen (siehe Anhang C), indem ein Probeversuch zum Einstellen des
Prüfstroms wie folgt durchgeführt wird und die gleichen Überwachungseinrichtungen und Werkstoffe ver-
wendet werden, die anschließend für die ordentliche Durchführung der Prüfung der Emissionsrate notwendig
sind.
Die Einrichtungen zum Messen von Strom, Spannung und Zeit sind anzuschließen. Für weitere Hinweise
siehe D.1.
Ein Prüfstück (5.9) ist in der Mitte der Prüfkammer so zu befestigen, dass es beim Schweißen nicht bewegt,
verbogen oder geknickt werden kann.
Das Schweißen wird begonnen (siehe C.2 zu Angaben über die Schweißposition) und die Schweißstrom-
quelle eingestellt, um den gewünschten Prüfstrom zu liefern.
Das Schweißen beenden und das Prüfstück erneuern oder neu positionieren, damit die nächste Schweißnaht
auf eine kalte ungeschweißte Metalloberfläche aufgebracht wird, und es so befestigen, dass es beim
Schweißen nicht bewegt, gebogen oder geknickt werden kann.
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Das Schweißen wieder beginnen und über eine angemessene Zeit schweißen, z. B. 60 s oder bis die Elek-
trode verbraucht ist, und den Durchschnittswert des Stroms während dieser Prüfzeit aufzeichnen.
Prüfen, ob der gewünschte Prüfstrom erreicht wurde und, falls nicht, das Prüfstück erneuern oder neu
positionieren, die Schweißstromquelle wieder anpassen und die Prüfung wiederholen.
Wenn die erforderlichen Prüfbedingungen erreicht sind, den Probeversuch vornehmen, um die Prüfzeit für die
Prüfungen der Emissionsrate festzustellen (siehe 6.2.2.2).
6.2.2.2 Probeversuch zur Feststellung der Prüfzeit für die Prüfungen der Emissionsrate
Das Prüfstück erneuern oder neu positionieren, damit die nächste Schweißnaht auf eine kalte ungeschweißte
Metalloberfläche aufgebracht wird, und es so befestigen, dass es beim Schweißen nicht bewegt, gebogen
oder geknickt werden kann. Einen vorgewogenen Filter (5.2) zum Messen der Rauchemissionsrate einsetzen,
die Absaugeinrichtung (5.3) starten und mit dem Schweißen beginnen.
60 s lang oder kürzer schweißen, falls die Elektrode innerhalb dieser Zeit vollständig verbraucht ist, z. B. bei
Elektroden mit einem Durchmesser von weniger als 4 mm. Dann die Absaugeinrichtung abschalten.
Wenn Rauch sichtbar aus der Prüfkammer entweicht, bevor die Lichtbogenbrennzeit beendet ist, den Zeit-
punkt aufzeichnen, an dem dies zum ersten Mal auftritt und den Probeversuch mit einer kürzeren Lichtbogen-
brennzeit als angegeben wiederholen. Wenn bei Verwendung der reduzierten Lichtbogenbrennzeit kein
Rauch mehr aus der Prüfkammer entweicht, diese Lichtbogenbrennzeit für die Prüfungen der Emissionsrate
verwenden. Wenn jedoch Rauch aus der Prüfkammer bei der reduzierten Lichtbogenbrennzeit entweicht,
diesen Vorgang so lange wiederholen, bis eine geeignete Lichtbogenbrennzeit erreicht ist.
Wenn vor Ende der 60 s langen Lichtbogenbrennzeit oder vor dem vollständigen Verbrauch der Elektrode
kein Rauch aus der Prüfkammer entweicht, das Schweißen beenden und den Filter erneut wiegen. Wenn die
Masse des gesammelten Rauches 100 mg übersteigt, bei den Prüfungen der Emissionsrate die Lichtbogen-
brennzeit von 60 s verwenden oder die Elektrode vollständig verbrauchen. Wenn die Menge des gesammel-
ten Rauches 100 mg unterschreitet, die Anzahl der Elektroden berechnen, die verbraucht werden müssen, um
mindestens 100 mg Rauch zu erzeugen und diese Anzahl an Elektroden bei den Prüfungen der Emissions-
rate verbrauchen.
6.2.3 Prüfungen der Emissionsrate
Einen vorgewogenen Filter (5.2) in der Prüfkammer anbringen.
Das Prüfstück erneuern oder neu positionieren, damit die nächste Schweißnaht auf eine kalte ungeschweißte
Metalloberfläche aufgebracht wird, und es so befestigen, dass es beim Schweißen nicht bewegt, gebogen
oder geknickt werden kann. Absaugeinrichtung (5.3) einschalten. Beginn des Schweißens und, falls manuelle
Zeitmessung vorgenommen werden muss, gleichzeitiges Starten der Stoppuhr (5.4). Schweißen nach der
erforderlichen Lichtbogenbrennzeit stoppen oder wenn die Elektrode vollständig verbraucht ist, wie in den
Probeversuchen festgelegt (siehe 6.2.2.2) und gleichzeitig die Stoppuhr stoppen, falls sie verwendet wurde.
Die Absaugeinrichtung bleibt eingeschaltet bis der erzeugte Rauch aus der Prüfkammer entfernt wurde
(mindestens 30 s) und wird dann abgeschaltet.
Wenn die Probeversuche anzeigen, dass mehrere Elektroden verbraucht werden müssen, um ausreichend
Rauch zu sammeln, ist der vorgenannte Vorgang zu wiederholen, wobei die von den Probeversuchen ange-
gebene Anzahl an Elektroden verbrauchen ist, während Rauch auf dem selben Filter gesammelt wird und es
ist die gesamte Lichtbogenbrennzeit zu berechnen.
Den Filter entfernen und erneut wiegen.
Drei Wiederholungsprüfungen sind durchzuführen und die durchschnittliche Rauch-Emissionsrate (siehe
Abschnitt 7) zu berechnen. Falls ein Einzelergebnis vom Mittelwert um mehr als ± 10 % abweicht, sind weitere
zwei Prüfungen durchzuführen und der Mittelwert aller fünf Prüfungen zu berechnen. Falls ein einzelnes
Ergebnis von dem neuen Mittelwert um mehr als ± 10 % abweicht, sind Überprüfungen vorzunehmen, um
sicherzustellen, dass alle Einrichtungen einwandfrei funktionieren und der gesamte Vorgang ist zu
wiederholen.
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6.2.4 Sammeln von Rauch für die Analyse
Ein Prüfstück (5.9) in der Prüfkammer so befestigen, dass es beim Schweißen nicht bewegt, gebogen oder
geknickt werden kann.
Einen Filter (5.2) in der Prüfkammer anbringen.
Einschalten der Absaugeinrichtung und so lange auf der Grundlage einer Prüfung der Emissionsrate
schweißen, bis ausreichend Rauch für die Analyse auf dem Filter gesammelt ist.
ANMERKUNG 1 Sollte keine Prüfung der Emissionsrate erfolgt sein, ist eine Schätzung der erforderlichen Lichtbogen-
brennzeit eher eine Sache des Ausprobierens.
ANMERKUNG 2 Es könnte notwendig sein, einige Elektroden an mehreren Prüfstücken zu verbrauchen, um
ausreichend Rauch für die Analyse zu sammeln.
Beenden des Schweißens, Ausschalten der Absaugeinrichtung und Entfernen des Filters aus der Prüf-
kammer.
Der Rauch ist sofort mit einer sauberen Bürste vom Filter zu entfernen und in einen luftdichten Behälter zur
Aufbewahrung zu bringen, um die Aufnahme von Wasser zu vermeiden.
Falls es nicht möglich ist, genügend Rauch für die Analyse vom Filter zu entfernen, ist der Vorgang über eine
längere Lichtbogenbrennzeit zu wiederholen, bevorzugt mit dem selben Filter.
6.3 Verfahren mit Endlos-Draht
6.3.1 Aufbau der Prüfeinrichtung
Aufbau der Prüfkammer in einer störungsfreien Umgebung (siehe B.6).
6.3.2 Probeversuche
6.3.2.1 Probeversuch zum Festlegen der Prüfbedingungen
Festlegen der gewünschten Prüfbedingungen (siehe Anhang C), indem ein Probeversuch zum Einstellen des
Prüfstroms und der Prüfspannung wie folgt durchgeführt wird und die gleichen Überwachungseinrichtungen
und Werkstoffe verwendet werden, die anschließend für die ordentliche Durchführung der Prüfung der Emis-
sionsrate notwendig sind.
Anschließen der Einrichtung zum Messen von Strom, Lichtbogenspannung, Drahtvorschubgeschwindigkeit
und Zeit (5.4). Für weitere Hinweise zum Anschließen der Leitungen für die Strom- und Spannungsmessung
siehe D.1.
Einstellen des Schutzgasdurchsatzes auf den gewünschten Wert, falls zutreffend (siehe C.7).
Befestigen des Prüfstücks (5.9) an der Einrichtung zum Automatikschweißen (5.8), so dass es beim
Schweißen nicht bewegt, gebogen oder geknickt werden kann und somit während der Prüfung ein konstanter
Abstand zwischen Kontaktrohr und Werkstück beibehalten bleibt.
Ansetzen und Befestigen des Schweißbrenners im gewünschten Winkel (siehe C.3).
Den gewünschten Abstand zwischen Kontaktrohr und Werkstück (siehe D.2) durch Heben oder Senken des
Brenners einstellen.
Einstellen der erforderlichen Drahtvorschubgeschwindigkeit (siehe C.4).
Schweißen beginnen und die Stromquelle einstellen, damit sie den gewünschten Prüfstrom und die Prüf-
spannung liefert.
Schweißen beenden und das Prüfstück erneuern oder neu positionieren, damit die nächste Schweißnaht auf
eine kalte ungeschweißte Metalloberfläche aufgebracht wird, falls notwendig es so befestigen, dass es beim
Schweißen nicht bewegt, gebogen oder geknickt werden kann. Prüfen, ob der Abstand zwischen Kontaktrohr
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und Werkstück unverändert ist und gegebenenfalls wieder einstellen. Schweißen wieder beginnen und über
eine angemessene Zeit schweißen, z. B. 60 s, und den Durchschnittswert des Stroms und der Spannung
während der Prüfzeit aufzeichnen.
Prüfen, ob der gewünschte Prüfstrom und die Spannung erreicht wurden und, falls nicht, das Prüfstück
erneuern oder neu positionieren, die Schweißstromquelle wieder anpassen und die Prüfung wiederholen.
Wenn die erforderlichen Prüfbedingungen erreicht sind, den Probeversuch vornehmen, um die Prüfzeit für die
Prüfungen der Emissionsrate festzustellen (siehe 6.3.2.2).
6.3.2.2 Probeversuch zum Festlegen der Prüfzeit für die Prüfungen der Emissionsrate
Das Prüfstück erneuern oder neu positionieren, damit die nächste Schweißnaht auf eine kalte ungeschweißte
Metalloberfläche aufgebracht wird, und es so befestigen, dass es beim Schweißen nicht bewegt, gebogen
oder geknickt werden kann. Einen vorgewogenen Filter (5.2) zum Messen der Rauchemissionsrate einsetzen,
die Prüfkammer über den Brenner bringen, so dass sich der Brenner in der Mitte befindet, die Absaug-
einrichtung (5.3) starten und mit dem Schweißen beginnen.
60 s lang schweißen und dann die Absaugeinrichtung ausschalten.
Wenn Rauch sichtbar aus der Prüfkammer entweicht, bevor die Lichtbogenbrennzeit beendet ist, den Zeit-
punkt aufzeichnen, an dem dies zum ersten Mal auftritt und den Probeversuch mit einer kürzeren Lichtbogen-
brennzeit als angegeben wiederholen. Wenn bei Verwendung der reduzierten Lichtbogenbrennzeit kein
Rauch mehr aus der Prüfkammer entweicht, diese Lichtbogenbrennzeit für die Prüfungen der Emissionsrate
verwenden. Wenn
...

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